Barrierefreiheitserklärung

Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist bemüht, ihre Website www.bericht-gemeindeaktionsplan2024.tirol.gv.at im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bericht-gemeindeaktionsplan2024.tirol.gv.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Website enthält eingebettete Videos, die nicht über die nach WCAG 2.1 notwendige Audiodeskription oder Alternativen verfügen (Success Criterion 1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded); Success Criterion 1.2.5 Audio Description (Prerecorded)).

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.07.2025 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
servicestelle [dot] gleichbehandlung [at] tirol [dot] gv [dot] at

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.

Kontakt

Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
servicestelle [dot] gleichbehandlung [at] tirol [dot] gv [dot] at
Telefon: +43 512 508 3292

Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.