
Kommunikation
Wenn eine Gemeinde barrierefrei werden will, braucht sie dafür Wissen.
Sie muss wissen, welche Regeln es für Barrierefreiheit gibt.
Sie muss auch wissen, welche Förder-Möglichkeiten es gibt.
Die Gemeinde muss diese Informationen kennen.
Sie muss diese Informationen aber auch an ihre Bürger*innen weitergeben.
Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, wissen dann,
welche Förderungen und Hilfen sie bekommen können.
Die Auswertung der GAP-Checklisten hat dazu etwas gezeigt.
Die meisten Gemeinden sagen, sie kennen die Gesetze, Regeln und Begriffe zur Barrierefreiheit.
Wenn es um genauere Inhalte geht, sind es aber weniger Gemeinden, die sich auskennen.
Noch weniger Gemeinden bieten Informationen und Beratungen für Bürger*innen an.
Hier zwei Beispiele aus den einzelnen Handlungsfeldern:
Checkliste „Zivil- und Katastrophenschutz“
172 Gemeinden haben die Checkliste „Zivil- und Katastrophenschutz“ ausgefüllt.
Das Thema ist wichtig für Hilfe und Rettung von Menschen mit Behinderungen in Notfällen.
Grundsätzlich wissen fast alle Gemeinden, dass es schwierig sein kann, Menschen mit Behinderungen zu informieren und zu retten, wenn es Notfälle gibt.
Die Befragung zeigt aber auch, dass das konkrete Wissen noch ausgebaut werden muss. Auch das Informieren von Menschen mit Behinderungen muss noch besser werden.
136 von den Gemeinden sagen, dass sie die Verpflichtungen aus dem Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagementgesetz kennen.
Dieses Gesetz regelt den Krisen- und Katastrophenschutz für alle Menschen.
Die Gemeinden sagen auch, dass sie die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei Krisen und Katastrophen berücksichtigen.
Weniger Gemeinden (106) kennen die die Verpflichtungen aus Artikel 11 der UN- Behinderten-Rechts-Konvention.
In diesem Artikel geht es auch um Krisen- und Katastrophenschutz für Menschen mit Behinderungen.
106 Gemeinden sind nur etwas mehr als 60% von den Gemeinden, die die Checkliste ausgefüllt haben.
Nur wenige Gemeinden (63 bzw. 54) stellen wichtige Informationen barrierefrei zur Verfügung
oder informieren die Menschen regelmäßig und barrierefrei,
wie sie sich in Notfällen verhalten müssen.
Deshalb muss das Informationsangebot in den Gemeinden noch besser werden.
Die Gemeinden müssen auch ihr Wissen in diesem Bereich ausbauen.
Es reicht nicht, wenn man nur weiß, dass es schwierig sein kann, Menschen mit Behinderungen im Notfall zu retten.
Man muss genau wissen, was die möglichen Schwierigkeiten sind und wie man bei der Rettung vorgehen muss.
Um sich dieses Wissen zu erarbeiten, ist es auch notwendig, Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.
Siehe dazu auch:
(172 Gemeinden haben die Checkliste „Zivil- und Katastrophenschutz“ ausgefüllt.)
- Die Gemeinde kennt die Verpflichtungen aus dem Tiroler Krisen- und Katastrophenmanagementgesetz (TKKMG) und berücksichtigt dabei die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen (136 Gemeinden)
- Die Gemeinde kennt die Verpflichtungen aus Artikel 11 UN-BRK den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten (106 Gemeinden)
- Der zuständigen Behörde (Bürgermeister*in), der Einsatzleitung bzw. der Einsatzkoordination ist bewusst, dass man bei der Information und Rettung von Menschen mit Behinderungen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sein kann (168 Gemeinden)
- Die Gemeinde stellt wichtige Informationen zum Gemeinde-Katastrophenschutzplan und zu Alarmierungssystemen barrierefrei zur Verfügung (63 Gemeinden)
Checkliste „Wohnen“
173 Gemeinden haben die Checkliste „Wohnen“ ausgefüllt.
Barrierefreies Wohnen ist wichtig für Menschen mit Behinderungen.
Die Gemeinden kennen die Tiroler Bauordnung.
Dazu gibt es auch Richtlinien zur Barrierefreiheit.
Wenige Gemeinden kennen jedoch die Verpflichtungen aus der UN-Behinderten-Rechts-Konvention zum Thema Wohnen.
Nur 107 Gemeinden kennen die Typenblätter für barrierefreies Bauen von der Hochbau-Abteilung des Landes Tirol.
Das sind 40% aller Tiroler Gemeinden.
In diesen Typenblättern steht, was man beachten muss, wenn man ein Gebäude, wie zum Beispiel ein Gemeindeamt oder eine Schule barrierefrei baut.
Typenblätter sind Anleitungen.
Ungefähr genauso viele Gemeinden wissen, wie viel barrierefreien Wohnraum sie im Moment haben, und kennen Zuschüsse, die man dafür bekommen kann.
Einige Gemeinden prüfen auch, ob Wohnanlagen barrierefrei gebaut werden.
Aber nur wenige beziehen Fachleute für Barrierefreiheit bei der Planung mit ein oder fördern die barrierefreie Anpassung von Wohnungen, die schon gebaut sind.
Beim barrierefreien Wohnen geht es nicht nur um die Wohnung.
Man muss auch darüber nachdenken, wie die Menschen in der Nähe ihrer Wohnung einkaufen oder zum Arzt gehen können.
Zurzeit berücksichtigen das nur wenige Gemeinden.
Es ist sehr wichtig, dass hier stärker auf umfassende Barrierefreiheit geschaut wird.
Dafür braucht es in den Gemeinden mehr Wissen und Information in diesem Bereich.
(173 Gemeinden haben die Checkliste „Wohnen“ ausgefüllt.)
- Die Gemeinde kennt die Bestimmungen der Tiroler Bauordnung und die damit verbundenen bautechnischen Vorschriften und Richtlinien für barrierefreien Wohnbau und setzt diese um (156 Gemeinden)
- Die Gemeinde kennt die Checklisten und Typenblätter der Hochbauabteilung des Landes Tirol bezüglich der Anforderungen für barrierefreien Wohnbau und berücksichtigt diese (107 Gemeinden)
- Die Gemeinde kennt den aktuellen Stand an verfügbarem barrierefreiem Wohnraum in der Gemeinde (111 Gemeinden)
- Die Gemeinde kennt die Zuschussleistung von 65% für die Mehrkosten von behindertengerechten Maßnahmen und den Zuschuss Sicheres Wohnen gemäß Punkt 8.6 der Tiroler Wohnbauförderung-Richtlinie (110 Gemeinden)
- Die Gemeinde prüft die Einhaltung der Kriterien der Barrierefreiheit im Bauverfahren für Wohnanlagen (144 Gemeinden)
- Die Gemeinde bezieht bei der Planung von eigenen Wohnanlagen Sachverständige für Barrierefreiheit mit ein (58 Gemeinden)
- Die Gemeinde kennt die Richtlinien für anpassbaren Wohnraum und unterstützt bei Bedarf Anpassung (73 Gemeinden)
- Bei der Entwicklung von inklusiven Wohnquartieren werden im Rahmen der Entwicklungsplanung auch wohnortnahe barrierefreie Versorgungsstrukturen mitgedacht (Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung, …) (46 Gemeinden)
Einige Gemeinden sagen in den Anmerkungen zur Checkliste auch, dass es bei ihnen keine Menschen gibt, die barrierefreien Wohnraum brauchen.
Im besten Fall ist das aber nur eine Momentaufnahme.
Barrierefreier Wohnraum hilft vielen Menschen in vielen Situationen.
Man kann zum Beispiel nach einem Unfall dauerhaft eine barrierefreie Wohnung brauchen.
Eine barrierefreie Wohnung hilft aber auch Menschen, die sich zum Beispiel ein Bein brechen oder eine Rücken-Operation hatten.
Eine barrierefreie Wohnung ist aber auch für Menschen gut, wenn sie älter werden und sich nicht mehr so gut bewegen können wie früher.
Mehr Barrierefreiheit hilft immer allen Menschen.
Sie ist wichtig für eine Gesellschaft, die alle Menschen miteinbeziehen will.
Deshalb ist es auch wichtig, dass Gemeinden mehr über Barrierefreiheit lernen und ihre Bürger*innen informieren.