Haltestellen und öffentlicher Verkehr

Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und ohne Hindernisse am öffentlichen Leben teilhaben können.
Das bedeutet auch, dass der öffentliche Verkehr für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein muss.
Haltestellen, Fahrzeuge und Fahrpläne sollen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie gut benutzen können.
In der Checkliste „Öffentlicher Verkehr“ geht es um den öffentlichen Verkehr in Gemeinden.
Die Schwerpunkte dieser Checkliste liegen auf der Verkehrsanbindung der Gemeinde. Es geht darum, wie man die Gemeinde erreichen kann und wie man sich dort fortbewegen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt der Checkliste liegt auf den Unterstützungs- und Serviceangeboten für den öffentlichen Verkehr.

 

Haltestellen

Die Umfrage der Gemeinden und die öffentliche Sitzung in Kufstein haben gezeigt, dass es bei den Haltestellen noch sehr viel zu tun gibt.
Man muss bei Haltestellen viele Verbesserungen machen.
Wenn es um die Gestaltung von Haltestellen geht, wird die Infrastruktur vorrangig für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen gestaltet – wenn sie überhaupt barrierefrei ist.
Rund 96 Gemeinden geben an, dass Bushaltestellen beim Zugang und innerhalb der Haltestellen keine Stufen oder Schwellen haben und, dass Niveau-Unterschiede durch Absenkungen ausgeglichen werden.
87 Gemeinden sagen auch, dass sie Überdachungen haben, die für Rollstuhlfahrer*innen barrierefrei zugänglich sind.
Wenn es um die Gestaltung von Haltestellen geht, zeigt die Umfrage einen sehr großen Handlungsbedarf für Menschen
mit Seh- und Hörbehinderungen sowie für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

Nur 20 Gemeinden geben an, dass Fahrgast-Informationen nach dem Mehr-Sinne-Prinzip vermittelt werden.
Nur wenige Gemeinden haben taktile Boden-Leitsysteme für blinde Personen.
Die Umfrage zeigt also ganz deutliche Defizite bei der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen, Menschen mit Hörbehinderungen sowie Menschen mit psychosozialen Behinderungen.

Balkendiagramm, ausgewählte Fragen. Beschreibung in der folgenden Liste.

(178 Gemeinden haben die Checkliste „Öffentlicher Verkehr“ ausgefüllt.)

  1. Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen weisen im Zugang und innerhalb der Haltestellen keine Stufen oder Schwellen auf. Unvermeidbare Niveauunterschiede werden durch Gehsteigabsenkungen oder durch Rampen gemäß ÖNORM B1600 ausgeglichen (96 Gemeinden)
  2. Haltestellen weisen eine Wetterschutzeinrichtung (Überdachung) auf, die auch für Rollstuhlnutzer*innen und Kinderwägen barrierefrei zugänglich sind und über eine Sitzgelegenheit gemäß ÖNORM B1600 verfügen (87 Gemeinden)
  3. Fahrgastinformationen (Abfahrtzeiten, Linienanzeigen, Verspätungen) werden nach dem Mehr-Sinne-Prinzip vermitteln: Informationen sollen immer optisch und taktil oder optisch und akustisch angeboten werden – akustisch können Informationen eventuell nur auf Abruf angeboten werden (20 Gemeinden)
  4. An der Haltestelle werden taktile Boden-Leitsysteme für blinde Personen gemäß ÖNORM V2101 und V2104 ausgeführt (11 Gemeinden)

 

Wer ist zuständig?

Wenn es um die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr geht und die Gestaltung der Haltestellen sagen viele Gemeinden, dass diese Aufgaben von anderen übernommen werden.
Die Gemeinden sagen, dass viele Punkte in der Checkliste zum Beispiel im Verantwortungs-Bereich des VVT liegen.
Der VVT ist eine Abkürzung für den Verkehrsverbund Tirol.
Das ist ein Verkehrs-Unternehmen.

 

Die Rolle der Gemeinde

Die Gemeinde ist verantwortlich für den Bau und die Pflege der Haltestellen.
Wenn die Haltestelle an einer Landesstraße liegt, dann arbeitet die Gemeinde mit dem Land zusammen.
Das heißt in Tirol sind die Gemeinden selbst für die Gestaltung und Errichtung von Haltestellen verantwortlich.
Der VVT ist für die Fahrgast-Informationen und für den Vertrieb von Tickets zuständig.
Es sollte eine klare Kommunikation geben.
Gemeinden müssen besser informiert und unterstützt werden.
Wenn die Gemeinden gut mit dem Land Tirol und den Verkehrs-Unternehmen zusammenarbeiten, können der öffentliche Verkehr und die Haltestellen für alle leichter nutzbar werden.
Nur gemeinsam können Barrieren abgebaut werden.

 

Wussten Sie, dass:

Das Land Tirol plant und fördert Infrastruktur-maßnahmen von Haltestellen und die Gemeinden sind für die Umsetzung vor Ort zuständig.
Der Verkehrsbund steuert Vernetzung, Fahrpläne und Fahrgastinformationen.


 

Unterstützung und Serviceangebote

Die Checkliste „Öffentlicher Verkehr“ beschäftigt sich auch mit Unterstützungs-und Serviceangeboten.
Es braucht gute Unterstützungs- und Serviceangebote für Menschen mit Behinderungen.
59 Gemeinden sagen, dass man Fahrkarten barrierefrei erwerben kann. Zum Beispiel durch Verkaufs-Stellen in der Gemeinde oder im Bus.
Wenn aber Verkehrs-Mittel verspätet sind, ausfallen oder es Störungen gibt, sind Informationen dazu oft nicht für alle gut zugänglich.
Gemeinden sind kaum in Kontakt mit den zuständigen Stellen in Bezug auf ausreichende Informationen.
Gute Informationen sind wichtig, damit alle Menschen den öffentlichen Verkehr gut nutzen können.
Gute Unterstützungs-und Serviceangebote sind entscheidend, damit öffentliche Verkehrsmittel für alle Menschen zugänglich, nutzbar und attraktiv sind.
Nur mit guten Unterstützungsangeboten können Menschen mit Behinderungen selbständig und ohne fremde Hilfe reisen.

 

Säulendiagramm, ausgewählte Fragen. Beschreibung in der folgenden Liste.

(178 Gemeinden haben die Checkliste „Öffentlicher Verkehr“ ausgefüllt.)

  1. Die Möglichkeiten des Erwerbs von Fahrkarten sind barrierefrei und auf unterschiedliche Arten möglich (digital barrierefrei, Verkaufsstellen in der Gemeinde, im Bus) (59 Gemeinden)
  2. Es ist ein System entwickelt, dass Fahrgäste über Störungen, Verspätungen und Busausfälle sowie die voraussichtlichen Auswirkungen angemessen und je nach Verfügbarkeit barrierefrei nach dem Mehr-Sinne-Prinzip informiert (12 Gemeinden)